Grünabfälle gehören nicht in den Wald
(auch nicht in den Privatwald)
„Gartenabfälle schaden dem Wald nicht.“ „Wieso darf ich mein Grünzeug nicht hierherbringen? Ist doch Dünger für den Boden.“ „Der Grasschnitt verrottet doch.“
Diese oder ähnliche Erklärungen hört man oftmals, wenn Gartenbesitzer, die ihre Gartenabfälle in der freien Landschaft entsorgen, auf ihr Tun angesprochen werden.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Grünschnitt gilt rechtlich als Abfall und darf nicht im Wald (auch nicht in den Privatwald) oder in der freien Natur entsorgt werden. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen diese Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden.
Fakt ist, dass der Wald ein ökologisches System ist, der sich selbst im Gleichgewicht hält. Werden ‚waldfremde‘ Pflanzen eingebracht, stört dieser ‚Gartenabfall‘ durch Krankheiten oder Zersetzungsprozesse erheblich diese Einheit. Das angebotene Nährstoffangebot durch die verrottenden Pflanzenteile ist zu hoch für die ursprünglich dort wachsenden Pflanzen. So gehen waldeigene Arten aufgrund der Überdüngung zurück oder sind an diesen Stellen gar nicht mehr anzutreffen.
Anstelle der heimischen Gewächse siedeln sich dort schließlich Pflanzen an, die viele Nährstoffe zum Überleben benötigen. Zwiebeln, Wurzeln ausgestochener Stauden oder vorhandene Samenreste an verblühten Blumen – auch oder gerade von exotischen Pflanzen – treiben im Waldboden wieder neu aus und verdrängen zusätzlich die (heimische) Wald Flora.
Viele Tiere gehen zudem eine Symbiose mit Pflanzen ein und können sich nicht so schnell auf andere Futter- oder Eiablagegewächse umstellen oder finden keinen geeigneten Schutz mehr.
Deshalb:
Grünabfälle gehören in die Biotonne und nicht in den Wald!
über die Nachrichten ist bereits bekannt, dass die afrikanische Schweinpest in Südhessen bestätigt wurde.
Ohne jetzt Panik verbreiten zu wollen, ist davon auszugehen, dass die virusbedingte Tierseuche auch weitere Gebiete in Hessen erreichen wird.
Für Menschen ist diese Viruserkrankung ungefährlich, da das Virus nicht auf Menschen übertragen wird. Allerdings sind sowohl Haus- als auch Wildschweine davon betroffen und es endet für die Tiere meist tödlich.
Für unsere Landwirte kann ein nachgewiesener ASP-Fall weitreichende Folgen haben. Ich bitte euch daher, die unten angegebenen Links möglichst in eurem Umfeld zu verteilen.
Auf der Homepage der Gemeinde und über die App werden auch die Links eingestellt.
Informieren schadet nicht!
In Anbetracht der aktuellen Präsenz der Afrikanischen Schweinepest in Südhessen nachstehender Link zu Informationsmaterial in mehreren Sprachen.
BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Sehr gute Informationen zur aktuellen Lage der afrikanischen Schweinepest in Südhessen finden Sie unter:
https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest